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Wo kann ich mein E-Auto laden?

Nicht jeder hat die Mög­lich­keit, be­quem zu Hause das E-Auto zu laden. Lade­säulen auf dem Firmen­gelände des jewei­ligen Arbeit­gebers oder auf dem Park­platz des heimischen Super­marktes sind jedoch gute Alter­nativen für ein kom­fortab­les Laden. Um über­all das E-Auto laden zu können, benötigen Sie ver­schiedene Lade­kabel.

Firmenparkplatz mit Lademöglichkeit
Es gibt viele Mög­lich­keiten, ein E-Auto zu laden. Quelle: MENNEKES

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Laden am Arbeitsplatz

Viele Arbeitgeber stellen Ihren Mit­arbeiten­den inzwischen Lade­mög­lich­keiten zur Ver­fügung. Neben dem Laden zu Hause ist dies die ein­fachste und be­quemste Form das E-Auto zu laden. Ob der Strom den Mit­arbeiten­den kosten­los zur Ver­fügung steht oder (ver­günstigt) ab­gerech­net wird, steht dem Arbeit­geber frei.

Das kostenlose Laden auf dem Firmen­parkplatz ist zwar ein geld­werter Vor­teil, muss aber nicht ver­steuert wer­den, sofern der Strom vom Arbeit­geber zusätz­lich - und nicht als Teil des Ge­haltes - zur Ver­fügung ge­stellt wird. Für die Erstat­tung von priva­ten Lade­kosten sei­tens des Arbeit­gebers gelten dagegen steuer­liche Pauschal­sätze.

Ladesäulen auf dem Firmengelände
Ladesäulen auf dem Firmengelände. Quelle: MENNEKES
Ladesäule auf einem separaten Stellplatz.
Ladesäule auf einem separaten Stellplatz.

Laden auf einem separaten Stellplatz

Immer mehr Parkhäuser und Park­plätze werden mit Lade­stationen aus­gerüstet und bie­ten eine Alter­native zur öffent­lichen Lade­infra­struktur. Oft­mals gibt es die Mög­lich­keit, hier einen sepa­raten Stell­platz anzu­mieten und die vor­handene Infra­struk­tur zu nutzen.

Grundlage sind stren­gere Vor­gaben des Gebäu­de-Elektro­mo­bilitäts­infra­struk­tur-Gesetzes (GEIG) sowohl für Neu­bauten als auch im Ge­bäude­bestand. Das Gesetz schreibt eine be­stimmte Anzahl an Lade­punkten für die Lade­infra­struktur bei Wohn­gebäuden und Nicht-Wohn­gebäu­den vor.

Laden auf (halb-)öffentlichen Parkplätzen

Während des Ein­kaufs schnell das E-Auto laden - ver­schie­dene Super­märkte und der Einzel­handel bie­ten ihrer Kund­schaft Lade­säulen zur Nut­zung an. Die Bezah­lung erfolgt in der Regel per Lade­karte oder per Smart­phone.

Von Ladesäulen auf Kunden­park­plätzen profi­tieren beide Seiten: Der Han­del ge­winnt neue Kun­den und stärkt die Kunden­bin­dung und als Kunde sparen Sie viel Zeit.

Die Nutzung von einem E-Park­platz ist meist nur er­laubt, wenn das E-Auto auch tat­sächlich auf­geladen wird. Achten Sie auf die Beschil­derung: Ist das Par­ken ohne Laden zu­lässig, ist wo­mög­lich die Park­dauer ein­geschränkt oder das Ab­stellen ge­bühren­pflichtig.

Ladesäule vor einer Apotheke
Ladesäule vor einer Apotheke. Quelle: alcona
Laden auf der Langstrecke
Ladesäule auf der Langstrecke. Quelle: alcona

E-Auto laden auf der Langstrecke

Um lange Strecken mit dem E-Auto zurück­zu­legen, muss man unter­wegs das Auto aufl­aden. Zwar gibt es in­zwischen nur noch wenige Rast­stätten kom­plett ohne Lade­mög­lich­keit, die Lade­säulen sind jedoch laut einer ADAC-Studie viel­fach zu lang­sam und die Zugäng­lich­keit mangel­haft.

Wünschenswert ist ein schnellerer Aus­bau von Schnell-Lade­säulen ent­lang der Auto­bahnen und im inner­städtischen Bereich, die das E-Auto inner­halb kürzester Zeit wieder auf­laden. Das Laden auf 80 % dauert hier­bei in der Regel nur 20 bis 40 Minuten.

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